15.03.2015
Ungarn ändert Erdgasversorgungsgesetz zur Anpassung an den EU-weiten Gastransferierungsnetzcode
Seit dem ersten jüngsten russisch-ukrainischen Gaspreisstreit im Jahr 2006, in welchem gedroht wurde, die Transitlieferungen zu kappen, haben sich die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten um eine Verstärkung der Gasversorgung bemüht. Die Antwort der Europäischen Union lag in einer Änderung der Politik, mit dem Ziel, die Interkonnektivität der Erdgasfernleitungsnetze zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen, wobei diese Politik seit dem Amtsantritt Jean-Claude Junkers als Präsident der Europäischen Union noch stärker betont wurde. Die EU hat zusätzliche Rechtsvorschriften in Form von unmittelbar anwendbaren Vorschriften eingeführt.
Die Vorschriften der Europäischen Kommission zum Ausgleich der Erdgassysteme zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (312/2014 / EU) und der Festlegung eines Netzkodexes über die Mechanismen für die Kapazitätszuweisung (984/2013 / EU) erfordern Modifizierungen im nationalen Recht Ungarns, welche das ungarische Parlament gerade mit dem Gesetz Nr. V von 2015 umgesetzt hat.
Eine der Änderungen, welche ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft tritt, ist, den Beginn des Gaswirtschaftsjahres, derzeit der 1. Juli eines jeden Jahres, auf den 1. Oktober eines jeden Jahres festzulegen. Gebuchte Jahreskapazitäten, beginnend ab dem 1. Mai 2015, werden automatisch verlängert, um den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September abzudecken. Neue Kapazitätsbuchungsbedingungen werden eingebracht: Neben den Jahres-, Monats- und Tageskapazitäten werden Quartals- und Innertageskapazitäten zur Verfügung stehen. Um Systembenutzer bei der Aufstellung der Handelsbilanz hinsichtlich ihrer Gasförderer zu unterstützen, werden alle Ein- und Ausspeisepunkte für eine Wiedernominierung von Gasmengen im Tagesverlauf verfügbar sein.
Die Maßeinheit wird kwH sein und die Wärmemengen im Hochdruckübertragungssystem und im Gasspeicher ersetzen. Dies wird das Betreiben des Handels auf westlich ausgerichteten Anschlussstellen vereinfachen. Durch diese Veränderung wird das ungarische Übertragungssystem auf den westlichen Gasmarkt ausgerichtet, welcher schon seit langem kwH als Maßeinheit verwendet. Im Inland werden weiterhin auf Hitze basierte Messungen an der Verteilernetzebene angewandt.
Auf internationaler Ebene werden sich die Kapazitätsbuchungsperioden von den inländischen Kapazitätsbuchungsfristen unterscheiden. Jahresgrenzkapazitäten und Speicherkapazitäten können am ersten Montag im März eines jeden Jahres gebucht werden, während einjährige Kapazitäten auf inländische Ein- und Ausspeisepunkte des Übertragungssystems am ersten Montag im August jedes Jahres gebucht werden können. Hier bleibt eine Frist von fünf Monaten, um die Buchungen der Inlandsübertragungskapazitäten auf die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Kapazitätszuweisungen und Speicherkapazitäten anzupassen, welche im Vorfeld nicht verfügbar waren.
Eine weitere Änderung, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben wird, betrifft die Aufrüstung bestimmter Verbraucherzähler. Diese müssen ab dem 1. Januar 2017 auch aus der Ferne abgelesen werden können. Die betroffenen Zähler sind solche, die von den Verbrauchern benutzt werden und für eine Grundversorgung mit Messeinrichtung mit einer Kapazität von 20 m³/ Stunde nicht geeignet sind.
Die oben genannten Änderungen werden zusammen mit den einschlägigen EU-Vorschriften wahrscheinlich zu einer Anpassung fast aller Versorgungs- und Systemnutzungsverträge in der gesamten Erdgasindustrie führen, einschließlich solcher mit industriellen Großkunden mit direkter Verbindung an das Übertragungsnetz. Die Änderung der Fristen wird eine sorgfältige Planung von Systemnutzern und Betreibern verlangen und kann eventuell zu Unstimmigkeiten in Kapazitätsbuchungspraktiken führen. Während die Veränderungen voraussichtlich die Handelsmärkte zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten fördern werden, bleibt abzuwarten, ob die langfristigen Kapazitäten, welche für bestimmte Marktteilnehmer bestimmt sind, auch weiterhin effektiv den Handel auf den grenzüberschreitenden Gebieten blockieren werden. Ferner wird es interessant sein zu beobachten, ob die Gasmärkte sich in Richtung der Marktkopplungsmechanismen bewegen, welche bereits in mitteleuropäischen Strommärkten geprüft wurden, oder ob es auf andere Weise zu einer Verbesserung des grenzüberschreitenden Erdgasgeschäfts kommen wird.