Unsere anerkannten Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht blicken auf einen beachtlichen Leistungsnachweis in allen Bereichen des Gesellschafts- und Handelsrechts des ungarischen Marktes.
Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung bei der Gründung aller Arten von Wirtschaftsgesellschaften, Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Ungarn ebenso wie bei der Verschmelzung oder sonstigen Arten der Gesellschaftsumwandlung, und bieten fortlaufend rechtliche Beratung im Tagesgeschäft. Wir unterstützen sowohl führende als auch junge Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Fragen, wie geeigneten Corporate Governance-Strukturen, Treuepflichten leitender Angestellter (sowohl Geschäftsführer als auch sonstige), die Ernennung und Abberufung wichtiger Unternehmensmitarbeiter sowie Compliance bezüglich der ungarischen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
Obwohl die Geschäftstätigkeiten unserer Mandanten recht unterschiedlich sind, sehen sie sich mit denselben grundlegenden Sachverhalten konfrontiert. Von der Beschaffung der Rohstoffe und Leistungen über Forschung, technische Entwicklung und Produktion, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen über Marketing und Vertrieb bis schließlich zum Verkauf an die Verbraucher.
Wir bieten Unterstützung bei Handelsverträgen und führen Großprojekte für Unternehmen durch. Wir arbeiten mit Mandanten, um Beziehungen mit Vertreibern, Verbrauchern oder strategischen Partnern zu strukturieren und zu dokumentieren. Unsere Beratung erstreckt sich auf Handelsvereinbarungen, einschließlich Beschaffung und Lieferung, Vertretung und Vertrieb, Franchising, Logistik und Lagerung sowie strategische Allianzen.
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